Sachverständigenbüro – Gutachter Thomas Herglotz

Dipl. Ing. Thomas Herglotz, Innenarchitekt und Tischler/Schreiner, von der Handwerkskammer Frankfurt / Rhein-Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk.

Leistungsspektrum

Gerichtsgutachten

Die Beauftragung eines Sachverständigen erfolgt bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder in einem selbstständigen Beweisverfahren durch das Beweissicherungsgutachten.

(Mehr Infos)

Privatgutachten

Privatpersonen oder Firmen können bei Streitigkeiten über erbrachte Leistungen im Rahmen eines Auftrages einen Sachverständigen direkt mit der Begutachtung beauftragen. In diesem Falle kommt es zu einer direkten Beauftragung eines Sachverständigen. Die durch die Tätigkeit des Sachverständigen entstehenden Kosten für die Erstellung eines Gutachtens trägt der Auftraggeber unabhängig von dem Ergebnis des Gutachtens. Die Kosten werden für den geleisteten Zeitaufwand sowie Aufwendungen wie Fahrtkosten, Porto, Telefon, Fotos etc. vereinbart.

(mehr Infos)

Schiedsgutachten

Da Gerichtsverfahren oftmals mit erheblichen Kosten für die unterlegene Partei bzw. alle Prozessbeteiligten im Falle eines Vergleiches enden, kann ein Sachverständiger in einem Schiedsgutachterverfahren tätig werden. In diesem Fall erfolgt die Beauftragung gemeinsam durch beide Parteien im Rahmen eines zwischen den Parteien abzuschließenden Schiedsgutachtenvertrages. In diesem Vertrag kann auch die Kostenfrage für die Erstellung des Gutachtens geregelt werden.

(mehr Infos.)

Versicherungsgutachten

Oftmals tritt gleichzeitig zu einem Schadensereignis der Streitfall zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer ein. In vielen Fällen fühlt sich der Versicherungsnehmer von seiner Versicherung übervorteilt, die den Schaden nicht so erstatten möchte, wie der Versicherungsnehmer dies als recht und billig erachtet. Umgekehrt und nachvollziehbar verhält es sich aus Sicht der Versicherung. Im Interesse beider Parteien sollte eine angemessene, faire Bewertung des Schadens und dessen Regulierung sein. 

Zugeordnetes Sachgebiet: Innenausbau

Entsprechend Ihrem Auftrag oder per Veranlassung durch Gerichte können Beratungen und
Begutachtungen zu folgenden Sachthemen durchgeführt werden:

  • Möbel
  • Innentüren/Zimmertüren/Funktionstüren
  • Küchen/Einbauküchen
  • Fußbodenbeläge aus Dielen, Parkett und Laminat
  • Wand- und Deckenverkleidungen aus Holz- und Holzwerkstoffen
  • Ladenbau
  • Büroeinrichtungen
  • Sonstiger Gewerblicher Innenausbau (z.B. Praxen, Banken, etc.)
  • Trockenbau

Kontakt

Impressum  |  Copyright© 2025 Thomas Herglotz